Ripple-Geschäftsführer haben sich mit XRP auf Kosten der Anleger bereichert

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Die amerikanische Börsenaufsicht SEC wirft den beiden Ripple-Geschäftsführern Bradley Garlinghouse und Christian Larsen vor, gezielt den Kurs der firmeneigenen Kryptowährung XRP manipuliert zu haben, indem sie je nach Marktlage mehr oder weniger Einheiten abverkauft haben.

Wie aus einer eingereichten Änderung vom 18. Februar hervorgeht, hält die amerikanische Börsenaufsicht an ihrem ursprünglichen Vorwurf fest, dass das Unternehmen Ripple und die Geschäftsführer Chris Larsen und Brad Garlinghouse mit der Veräußerung von XRP unerlaubten Wertpapierverkauf begangen haben. Ergänzend wirft die Behörde den beiden Geschäftsführern nun vor, den Kurs der Kryptowährung gezielt beeinflusst und Anleger in die Irre geführt zu haben, um daraus persönlichen Profit zu schlagen:

„Von 2013 bis zum heutigen Tag haben die Beklagten mehr als 14,6 Mrd. Einheiten einer Digitalwährung namens XRP verkauft, wofür sie Geld im Gegenwert von mehr als 1,38 Mrd. US-Dollar (USD) eingenommen haben, um den Geschäftsbetrieb von Ripple zu finanzieren und um Larsen und Garlinghouse dadurch zu bereichern.“

Die SEC weist darauf hin, dass Ripple bereits 2012 juristisch dahingehend informiert wurde, dass die Veräußerung von XRP ggf. einen unerlaubten Wertpapierverkauf darstellen könnte, was die Geschäftsführung bewusst ignoriert hätte. Wie es in der Klageschrift heißt, ist diese Strategie aufgegangen, denn Ripple konnte in den Folgejahren „mindestens 1,38 Mrd. US-Dollar“ einnehmen.

Larsen und Garlinghouse sollen von dem unerlaubten Verkauf persönlich mit Gewinnen von 600 Mio. US-Dollar profitiert haben. Die US-Börsenaufsicht betont in diesem Zusammenhang, dass Garlinghouse wiederholt an die XRP-Anleger kommuniziert hat, dass er „sehr langfristig“ auf den Erfolg der Kryptowährung setzt, während er und Larsen still und heimlich ihre XRP-Vermögen abverkauft hätten, was womöglich eine gezielte Irreführung war. So schreibt die Behörde:

„Ripple hat ein Informationsvakuum geschaffen, das Ripple und den beiden Insidern, also Larsen und Garlinghouse, ermöglicht hat, XRP an einen Markt zu verkaufen, der lediglich die Informationen hatte, die die Beklagten preisgegeben haben.“

Die Klage verweist auf das Jahr 2015 als eine XRP-Handelsplattform vorübergehend den Verkauf von XRP-Vermögen, die Garlinghouse und Larsen gehörten, gestoppt hat, weil durch diese der Kurs gefallen war.

Larsen soll die Handelsplattform direkt angewiesen haben, „die Verkäufe zunächst zu pausieren“ und „abzuwarten, bis sich der Markt von diesem Fehler erholt hat“.

Einen ähnlichen Fall gab es laut Klageschrift 2016 als sich die beiden Beklagten gezwungen sahen, ihre Verkäufe zu verlangsamen, um den schwächelnden XRP-Kurs „stabilisieren und/oder steigern“ zu können. Larsen und Garlinghouse fuhren ihre Verkäufe daraufhin tatsächlich zurück, wobei Garlinghouse damals sogar geschrieben hatte, dass er „geneigt war, viel aggressiver dabei vorzugehen“.

Die Börsenaufsicht betont, dass dieses „Informationsungleichgewicht“ zwischen Anlegern und Geschäftsführung weiterhin besteht, wodurch die Beklagten XRP noch immer „mit einem beträchtlichen Risiko für die Anleger“ verkaufen.

Ripple-Justiziar Stuart Alderoty entgegnet in einer Stellungnahme, dass er von den jüngsten „Versuchen“ der SEC enttäuscht sei. So schreibt er auf Twitter, dass die geänderte Anklage keinen neuen Erkenntnisse hervorgebracht hätte, denn der Rechtsstreit würde sich weiterhin nur um eine zentrale Fragestellung drehen:

„Wie die meisten von euch mitbekommen haben, hat die SEC heute ihre abgeänderte Klage eingereicht. Allerdings gibt es auch weiterhin nur einen rechtlichen Verhandlungspunkt: Konstituiert der Verkauf von XRP einen Investitionsvertrag? Traurig, dass die SEC ihre Klage im Nachhinein ‚ändern‘ muss, nachdem sie mehrere Jahre gebraucht hat, sie überhaupt vorzubringen…“

Chris Giancarlo, der ehemalige Chef der amerikanischen Aufsichtsbehörde für den Handel von Commodities und Derivaten (CFTC), hatte 2020 argumentiert, dass XRP nicht als Wertpapier eingestuft werden sollte, wenn es nach dem sogenannten Howey-Test geht. Dabei handelt es sich in den USA um eine Reihe von Kriterien, die angelegt werden, um zu beurteilen, ob ein Finanzprodukt als Wertpapier klassifiziert werden kann oder nicht.

In seiner Amtszeit hatte Giancarlo zuvor entschieden, dass weder Bitcoin (BTC) noch Ether (ETH) als Wertpapiere einzustufen sind, was ihm in der Kryptobranche große Popularität eingebracht hat.

Wie Forbes damals berichtete, könnte bei seiner Einschätzung zu XRP allerdings ein Interessenskonflikt vorliegen, denn die Anwaltskanzlei, die Giancarlo vertritt, ist ebenfalls die Rechtsberatung von Ripple. Die Einstufung des ehemaligen CFTC-Chefs gründet sich also „auf bestimmte Informationen, die ihm von Ripple zur Verfügung gestellt wurden“.



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