Urteil gegen ehemaligen Mt. Gox CEO könnte „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen

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Einen Tag nachdem ein japanisches Gericht seine Berufung abgelehnt hat, äußert sich der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen aufgelösten Kryptobörse Mt. Gox bei Cointelegraph zum Urteil.  

Am 11. Juni hat das Bezirksgericht von Tokio unter Vorsitz von Richterin Mariko Goto entschieden, die Berufung von Karpeles abzulehnen. Damit bleibt seine Verurteilung aus dem März 2019 wegen Wirtschaftskriminalität bestehen, durch die er mit einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe belegt wurde. Die Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt und tritt in Kraft, sobald Karpeles innerhalb von vier Jahren einen Verstoß gegen seine Auflagen begeht.  

Gegenüber Cointelegraph gibt der ehemalige Geschäftsführer von Mt. Gox an, dass er die nächsten rechtlichen Schritte erst noch mit seinen Anwälten abklären muss. Das neu ergangene Urteil bewertet er dabei wie folgt:

„Das Urteil folgt der Argumentation der Anklage, dass ein Unternehmen einen eigenen ‚Willen‘ haben kann, der von den Vorgaben des Managements und der Anteilseigner abweichen kann. Ich denke, das könnte ein gefährlicher Präzedenzfall sein, denn wenn Unternehmen zukünftig insolvent gehen, dann kann das Management später dafür belangt werden, was die Anklage als Willen des Unternehmens definiert.“

In ihrem Urteil vom 11. Juni hatte Richterin Goto erklärt, dass die Handlungen von Karpeles „gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen haben, die als Willen des Unternehmens verstanden werden können“.

Die in Tokio ansässige Mt. Gox war damals die größte Kryptobörse der Welt, auf der fast 70 % aller Bitcoin (BTC) Transaktionen abgewickelt wurden. Im Februar 2014 hatte die Handelsplattform dann allerdings 750.000 BTC an Kundengeldern und 100.000 BTC aus dem eigenen Vermögen verloren.

Mt. Gox musste daraufhin 2014 Insolvenz anmelden, wobei die ehemaligen Kunden durch die Abwicklung des Unternehmens entschädigt werden sollen.  

Ein genauer Plan für die Abwicklung muss von der Kryptobörse bis spätestens zum 1. Juli eingereicht werden.

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