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Das Pforzheimer Schöffengericht hat einen Studenten wegen des Kaufs von Falschgeld mit Hilfe von Kryptowährung über das Darknet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dies meldete die Nachrichtenseite PZ-news am 3. März.
Schlechte Blüten für ein Zehntel des Gegenwerts
Der Mann hatte im Jahr 2018 insgesamt 20 gefälschte 50-Euro-Noten im Darknet erworben und mit der Kryptowährung Monero bezahlt. Für den Gegenwert von 1000 Euro hatte der Verurteilte nur umgerechnet 103 Euro in Form von 0,57695 Monero-Token bezahlt, was laut PZ-news einen üblicher Preis für “schlechte Blüten” darstelle.
Aufgefallen war das Falschgeld durch die Zählmaschine einer Bank. Durch die Verhaftung des in Österreich befindlichen Herstellers wurde schließlich auch eine Zuordnung des Falschgelds zu dem Studenten möglich.
Der umgehend geständige Angeklagte hat den durch ihn entstandenen Schaden bereits zurückgezahlt und kommt wegen der Bewertung des Gerichts der Straftat als minderschwerer Fall mit zehn Monaten auf Bewährung und 80 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit davon.
Falschgeld-Handel im Darknet
Es ist nicht der erste Fall von Falschgeld-Käufen mit Kryptowährung, die vor einem deutschen Gericht zu einem Urteil führte. Im Juni 2019 war bereits ein syrischer Asylbewerber wegen eines ähnlichen Vergehens verurteilt worden. Auch diesen Fall hatte das Gericht als minderschwer eingestuft, allerdings statt Arbeitsstunden eine Geldstrafe verhängt.
Die Kryptowährung Monero wird wegen eines angeblich höheren Datenschutzes bevorzugt von Kriminellen genutzt. Wegen des Verdachts der Nutzung von Monero für Geldwäsche hatte die Kryptobörse BitBay diese Kryptowährung im November 2019 aus ihrem Angebot entfernt.
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