Unrechtmäßig? – Ehepaar klagt gegen Besteuerung von Krypto-Vermögen aus Staking

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Ein amerikanisches Ehepaar hat Klage bei einem Bundesgericht eingereicht, in der es argumentiert, dass Krypto-Vermögen, die durch Staking bzw. Mining erzielt wurden, nicht versteuert werden dürften.

Das Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Tennessee will dementsprechend mit seiner Klage eine Rückerstattung vom amerikanischen Finanzamt, dem United States Internal Revenue Service, erwirken.

Die Eheleute Joshua und Jessica Jarrett sind der Ansicht, dass Gewinne aus „Staking“, einem speziellen Verfahren für das Mining von Kryptowährungen, nicht versteuert werden müssten, weil es sich hierbei um die ursprüngliche Schaffung von Eigentum bzw. einen Produktionsvorgang handelt. Dies wäre vielmehr zu vergleichen mit einem Bäcker, der einen Kuchen backt, oder einem Buchautoren, der einen Roman schreibt.

Wie Law360 berichtet, haben die Jarretts ihre Krypto-Vermögen eingesetzt, um damit 8.876 neue Währungseinheiten der Kryptowährung Tezos (XTZ) zu schöpfen, die bisher noch nicht weiterverkauft wurden. Das zentrale Argument der Kläger ist, dass die entsprechenden Krypto-Vermögen „produziert“ wurden und noch nicht verkauft wurden. Durch den „Produktionsvorgang“ ist also noch kein Einkommen oder Gewinn entstanden.

Das Ehepaar schlussfolgert also, dass das Finanzamt mit der Besteuerung der neu geschaffenen Krypto-Gelder gegen das Einkommensteuerrecht verstößt, da es eine Steuer auf das produzierte Gut erhebt, und nicht auf Einkommen. Dies wäre geradezu ein Präzedenzfall:

„Neu geschaffene Kuchen, Bücher oder Krypto-Tokens als Einkommen zu besteuern würde weitreichende Konsequenzen für alle Steuerzahler und die gesamte amerikanische Wirtschaft haben. Zudem wird dies nicht durch das Steuerrecht abgedeckt.“

Die Jarretts beziehen sich in ihrer Argumentation auf einen Fall von 1920, der vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt wurde, und bei dem entschieden wurde, dass „Einkommen“ nur dann entsteht, wenn tatsächlich Geld „eingenommen“ wird. Neu geschaffenes Eigentum ist demnach nicht als „Einkommen“ anzusehen, weil durch den Produktionsprozess der eigentliche Mehrwert entsteht, nicht durch den Verkauf.

Das Paar hatte die betreffenden Krypto-Vermögen in seiner Steuererklärung als „sonstiges Einkommen“ angegeben, woraufhin das US-Finanzamt eine insgesamte Zahlungsforderung von 9.407 US-Dollar stellte. Die Kläger fordern nun ihrerseits eine Rückerstattung in Höhe von 3.293 US-Dollar und eine Steuergutschrift in Höhe von 500 US-Dollar.

David L. Forst, der Anwalt der Eheleute, meint, dass „100 Jahre Steuerrecht“ eindeutig zeigen, dass Eigentum nicht versteuert werden muss.

 

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