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Der japanische Verband für Wertpapier-Token-Offerings JSTOA hat kürzlich selbstregulierende Richtlinien zur Trennung von Kundenvermögen und elektronischen Datenübertragungsrechten veröffentlicht.
Die Richtlinien sind seit dem 20. April auf der JSTOA-Webseite einzusehen. Diese seien der Webseite zufolge auf die Überarbeitung des Gesetzes über Finanzinstrumente und Börsen des Landes zurückzuführen, das vom japanischen Repräsentantenhaus verabschiedet wurde und ab 1. Mai in Kraft treten soll.
Bei einem Treffen der Mitarbeiter und des Vorstands legte die Vereinigung unter anderem die Regeln für die Rechte zur elektronischen Übertragung von Daten und die Verwaltung von Kundenvermögen fest. Der JSTOA wird die Verwaltung des getrennt aufbewahrten Kundenvermögens einmal im Monat durch Wirtschaftsprüfer und mittels Audits überprüfen lassen.
Darüber hinaus fordert der Verband im Rahmen seiner Präventionsmaßnahmen gegen Investitionsberatung eine klarere Definition des Verkaufs von digitalen Vermögenswerten an ältere und somit betrugsgefährdetere Kunden. Der Verband bemüht sich um die Erstellung von Richtlinien für die Kundenberatung.
Krypto-Regulierung bald in Kraft
Die neuen Gesetze zur Regulierung von Kryptowährungen in Japan treten allmählich in Kraft. Das Gesetz über Finanzinstrumente und Börsen und das Zahlungsdienstleistungsgesetz, die beide Überarbeitungen der bestehenden Finanzgesetze darstellen, treten ab Mai in Kraft.
Der JSTOA in Tokio wurde im Oktober 2019 gegründet, um die Entwicklung von Kapitalbeschaffungen durch Wertpapier-Token-Offerings zu unterstützen. Sie bündelt zu diesem Zweck das Fachwissen aus der Branche, gewährleistet die Einhaltung von Gesetzen und schützt Investoren. Die Vereinigung wird von großen japanischen Finanzunternehmen, wie etwa Nomura Securities, Rakuten Securities, SBI Securities, Monex und weiteren, unterstützt.
Hisashi Oki und Yoshihisa Takahashi von Cointelegraph Japan haben diesen Artikel mitverfasst.
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