Schweizer Kryptobank Sygnum: Lizenz für digitalen Vermögenswerthandel

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Die große Schweizer Kryptowährungsbank Sygnum will nach Erhalt der behördlichen Genehmigung endlich den Handel mit digitalen Vermögenswerten anbieten.

Am 1. September gab Sygnum bekannt, dass die Kryptobank die Genehmigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA erhalten habe. Damit kann das Unternehmen seine Dienstleistungen auf den Handel mit digitalen Vermögenswerte ausweiten.

Mit der neuen Genehmigung kann Sygnum „den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers abdecken“. Darunter fallen etwa die Primärausgabe, Abwicklung und Verwahrung bis hin zum Sekundärhandel.

Sygnum bietet seinen Nutzern nun sofortige Abwicklungen über den Sygnum-Stablecoin Digital Swiss Franc (DCHF) an. 

Neben der Bekanntgabe der behördlichen Genehmigung erklärte Sygnum auch, zwei neue Unternehmen in der Schweiz gründen zu wollen. Die neuen Unternehmen sollen sich auf die Förderung des Blockchain-Fachwissens von Sygnum und auf die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren. Diese werden von der regulierter Sygnum-Tochter in Singapur entwickelt.

Sygnum hat seinen Hauptsitz in Zürich und behauptet, das erste Schweizer Unternehmen zu sein, das sich Kryptowährungsbank nennen kann. Die Bank hat ihre Dienstleistungen aggressiv ausgeweitet. Sygnum hatte im August 2019 eine Schweizer Banklizenz erhalten und konnte sich im darauffolgenden Monat auch eine Lizenz der Währungsbehörde von Singapur sichern.

Neben der Verwahrung digitaler Vermögenswerte, wie etwa Bitcoin (BTC), ist Sygnum auch der erste Ausgeber des digitalen Frankens. Ende August verwendete der größte Schweizer Online-Händler Galaxus den Stablecoin DCHF von Sygnum in einem E-Commerce-Zahlungsexperiment.

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