Schweizer Gesetzesänderungen für DLT/Blockchain-Handelsplätze treten in Kraft

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In der Schweiz ist gemäß eines Beschlusses des Bundesrats vom 18. Juni eine Gesetzesänderung für DLT- und Blockchain-Handelsplattformen in Kraft getreten.

Lizenzpflicht für Kryptobörsen

Diese benötigen künftig eine Lizenz der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Die Finma hat bereits im Vorfeld zu dem Inkrafttreten mit der Ausstellung entsprechender Lizenzen begonnen. So erhielt etwa der Schweizer DLT-Marktplatz Taurus Digital eXchange im April dieses Jahres eine Lizenz als Wertpapierhaus. Die im Crypto Valley Zug ansässige Crypto Broker AG erhielt eine entsprechende Lizenz bereits im Februar.

Neben der Lizenzpflicht regelt eine ebenfalls zum 1. August in Kraft getretene Anpassung des Insolvenzrechts künftig die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall und erhöht damit die Rechtssicherheit der involvierten Parteien.

DLT-/Blockchain-Gesetz der Schweiz

Der regulatorische Rahmen für die Gesetzesänderungen war vom Schweizer Bundesrat bereits im September 2020 beschlossen worden. Der erste Teil der neuen Regeln war bereits am 1. Februar in Kraft getreten. Die Umsetzung des neuen regulatorischen Rahmens sollte dazu beitragen, die aufkommende Krypto- und Blockchain-Szene in der Schweiz zu verbessern.

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