Russische Zentralbank will Rubel-Abfluss unterbinden

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Anfängerinvestoren in Russland haben bald weniger Möglichkeiten, die sinkenden Zinssätze auf russischen Sparkonten zu umgehen. Nicht nur die Anleger selbst werden die großen Verlierer sein, wahrscheinlich wird es auch Trading-Apps wie Robinhood treffen, die sich insbesondere an Einsteiger richten.

Laut einer Ankündigung vom 30. Dezember arbeitet die russische Zentralbank daran, Wertpapierhandelsplattformen dazu zu bringen, sich an die Maßnahmen zur „Risikoreduzierung“ vom Juli zu halten. In der kürzlichen Ankündigung empfiehlt die russische Zentralbank, dass Wertpapierplattformen und -anwendungen sich Systeme anschaffen, die „sicherstellen, dass die Ausführung von Geschäften auf der Plattform, die den Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren ausländischer Emittenten durch nicht qualifizierte Investoren umfassen, unmöglich ist“. Ausgenommen sind solche, die von der russischen Zentralbank genehmigt wurden. 

Die russische Zentralbank arbeitet ebenfalls daran, Firmen daran zu hindern, „komplizierte Investmentprodukte“ (was größtenteils fremdfinanzierten Handel oder Derivate beschreibt) unqualifizierten Investoren anzubieten. Es sei denn, die Firmen, die diese Investitionen anbieten, bieten garantierte Renditen von mindestens zwei Dritteln des Leitzinses der Zentralbank. Bei einem Leitzins von derzeit 4,25 Prozent müssten die Plattformen eine Rendite von 2,83 Prozent garantieren. 

Es bestehen große Zweifel daran, dass die Intention dahinter der Schutz der Anleger ist. Während 4,5 Prozent für ein US-Sparkonto beneidenswert wären, hat die Instabilität des Rubels seit den Sanktionen im Jahr 2014 und der Börsencrash im März 2020 erstmals sehr viele Anleger auf den Aktienmarkt gebracht.

Im Oktober gab die russische Zentralbank eine ähnliche Richtlinie heraus, um unqualifizierte Investoren auf den Kauf von Krypto im Wert von maximal 8.000 US-Dollar in einem Jahr zu beschränken. Diese Richtlinie war Teil einer Erläuterung des Gesetzes namens „Über digitale Finanzanlagen“, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist.

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