Ripple stellt nächsten Patentantrag in den USA

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Der Blockchain-Zahlungsdienstleister Ripple, der zugleich Herausgeber der Kryptowährung XRP ist, hat einen weiteren Markennamen beim amerikanischen Patentamt USPTO angemeldet.

Der entsprechende Patentantrag vom 6. November wurde für den Markennamen „PayString“ gestellt, was nur wenig darüber verrät, was sich für ein Produkt dahinter verbergen könnte. Die Patentbeschreibung des Antrags ist allerdings identisch mit der Beschreibung im Patentantrag für das „Ripplenet“, den Ripple ebenfalls in diesem Jahr eingereicht hat.

Laut dieser Beschreibung umfasst PayString eine Reihe verschiedener Finanzdienstleistungen, die Fiatwährungen und Digitalwährungen für die Abwicklung von internationalen Rücküberweisungen einsetzen. So sollen über PayString Empfang und Versand von elektronischen Zahlungen in Fiat- und Digitalwährungen möglich sein, ebenso soll die Konvertierung zwischen Währungen möglich sein. Darüber hinaus sollen damit Finanztransaktionen verifiziert werden können. Die Abwicklung und Verwaltung für die Übertragung von Digitalwährungen soll dabei über elektronische Kommunikationsnetzwerke erfolgen.

Im August hatte Ripple noch zwei weitere Patentanträge beim USPTO gestellt, die ebenfalls die gleiche Beschreibung wie für Ripplenet und PayString beinhalten. Ein dritter Patentantrag für einen Dienst namens Ripple Impact zielt derweil auf den Einsatz im Charity-Bereich ab.

Während das Blockchain-Unternehmen also mit der Anmeldung neuer Patente alle Hände voll zu tun hat, ist in der Krypto-Community eine alte Kontroverse um die firmeneigene Kryptowährung neu entbrannt. So forderte der einflussreiche Krypto-Trader Peter Brandt, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC die Ripple-Kryptowährung XRP als Wertpapier einstufen müsse. Eine Forderung die in der Vergangenheit schon mehrfach im Raum stand.



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