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Der Blockchain-Zahlungsdienstleister Ripple hat vor Gericht den nächsten Punktsieg gegen die amerikanische Börsenaufsicht SEC erzielt, indem der Behörde Zugang zu bestimmten Unterlagen aus der Rechtsberatung von Ripple verwehrt wurde.
So hat Richterin Sarah Netburn vom südlichen New Yorker Bezirksgericht am Sonntag entschieden, dass dem Antrag der SEC nicht stattgegeben wird. Die Börsenaufsicht hatte Einsicht in interne Memos zwischen Ripple und den Anwälten der Firma eingefordert, in denen die Verkäufe der firmeneigenen Kryptowährung XRP besprochen wurden.
Die SEC argumentiert dahingehend, dass Ripple schon vor dem einführenden Token-Verkauf im Jahr 2013 durch die Rechtsberatung hätte wissen müssen, dass XRP womöglich als Wertpapier eingestuft werden könnte. Dementsprechend beantragte die Börsenaufsicht am 7. Mai, dass Ripple jegliche Kommunikation, in der das Unternehmen Informationen zu diesem Sachverhalt erfragt oder erhalten hat, offenlegen muss.
Ihr Urteil begründet Netburn mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht, die „eine offene und vollumfängliche Kommunikation zwischen Anwälten und Klienten schaffen soll, um für eine größere Akzeptanz der Justiz in den Augen der Öffentlichkeit zu sorgen“. Ripple hätte die eigenen Anwälte noch nicht von dieser Verschwiegenheitspflicht entbunden, weshalb sie weiterhin Gültigkeit besitzt.
Als weiteren wichtigen Grund für ihre Urteilsfindung gibt die Richterin an, dass keine „angemessene Vorwarnung“ in dem Fall ergangen ist. Ripple beruft sich darauf, dass die SEC das Krypto-Unternehmen vorab hätte warnen müssen, dass sie XRP als Wertpapier einstuft. Eine Ansicht, die das Gericht stützt.
„Dies ist umso höher zu gewichten, da die SEC die angeblichen Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht erst mit achtjähriger Verzögerung vorgebracht hat, nachdem XRP bereits auf mehr als 200 Kryptowährungen in den Handel gegangen ist, Milliarden an Dollar an XRP-Verkäufen stattgefunden haben und Ripple bereits eine Einigung mit dem Justizministerium und der Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FinCEN) erzielt hatte, in der XRP als ‚konvertierbare virtuelle Währung‘ definiert wurde“, wie Netburn dahingehend ausführt.
Die jüngste Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Punktsieg für Ripple im Streit mit der Börsenaufsicht.
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