Lokale Bank darf Krypto-Transaktionen tätigen

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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat der InCore-Bank gestattet, Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten durchzuführen. Kunden weltweit können auf die Bank zugreifen und Transaktionen über die Bank abwickeln.

Diese offizielle Ankündigung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines Blockchain-freundlichen Umfelds im gesamten EU-Bankensektor. Die InCore-Bank ist damit die erste Schweizer Geschäftsbank, die im Kryptobereich tätig sein darf.

Die Firma bietet institutionellen Kunden nun an, digitale Vermögenswerte zu handeln, zu halten und zu transferieren. Die FINMA hat der Bank auch erlaubt, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tokenisierung auszubauen.

Partnerschaft mit Beratungsunternehmen für IT-Krypto-Vermögenswerte

Im Gespräch mit Finews.ch lobte Mark Dambacher, der CEO der InCore Bank, diese Bekanntgabe und kommentierte dazu:

„Unsere Kunden profitieren von der Ausweitung auf die neue Anlageklasse, ohne selbst in Infrastruktur und neue Prozesse investieren zu müssen. Dabei werden auch die üblichen Sicherheitsstandards eingehalten und eine Brücke zu den traditionellen Anlageklassen geschlagen.“

Die Bank hat bereits eine Partnerschaft mit Inacta AG, einem unabhängigen Schweizer IT-Beratungsunternehmen, geschlossen, um Informations- und Krypto-Vermögensverwaltung anzubieten.

Der neue Transaktionskunde der InCore Bank für digitale Vermögenswerte ist das Unternehmen Maerki Bauman & CO. Lokale Medien halten die InCore Bank für eine der qualifiziertesten Banken in diesem Sektor.

Förderung von Blockchain innerhalb des Bankensektors geplant

Führungskräfte des Unternehmens sagten, die Bank plane, ihre Blockchain-Strategie in den kommenden Monaten auszubauen. Geplant seien auch Vermittlungs-, Verwahrungs- und Transferdienstleistungen für Wertpapier-Token.

Cointelegraph berichtete, dass die FINMA vor dem Risiko für die Schweiz warnte, dass Geldwäsche durch den Einsatz von Blockchain-Technologie gefördert werden könnte.

Am 7. Februar verabschiedete die Schweizer Aufsichtsbehörde jedoch eine Anti-Geldwäsche-Bestimmung. Der Schwellenwert für nicht identifizierte Krypto-Tauschtransaktionen wurde von 5.000 CHF auf 1.000 CHF gesenkt.

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