Krypto-Verwahrer Paxos erhält bundesweite „Banklizenz“ für die USA

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Die amerikanische Bankenaufsicht (OCC) hat dem Krypto-Unternehmen Paxos eine vorläufige bundesweite „Banklizenz“ ausgestellt. Der Stablecoin-Herausgeber und Verwahrungsdienstleister, der unter anderem mit PayPal zusammenarbeitet, ist erst das dritte Krypto-Unternehmen, das eine entsprechende Zulassung erhalten hat.

Krypto-Verwahrer Anchorage hatte als erstes eine „Federal Charter“ zugesprochen bekommen, woraufhin später dann auch der Krypto-Verwahrer Protego eine gleichartige Genehmigung durch die OCC bekam.

Allerdings ist der Ausdruck „Banklizenz“ etwas irreführend, denn auch wie in den anderen beiden Fällen wird die Paxos keinerlei Einzahlungen von Privatkunden verarbeiten. Vielmehr fungieren die Krypto-Verwahrer als eine Art Treuhandunternehmen, die nun über eine neuartige „Fintech-Lizenz“ verfügen, die vom ehemaligen OCC-Chef Brian Brooks ins Leben gerufen wurde. Nichtsdestotrotz dürfen die Krypto-Unternehmen damit auf Bundesebene quasi als „Banken“ agieren.

Demnach ist es Paxos durch die neue Genehmigung erlaubt, „Verwahrungsdienstleistungen für digitale Vermögenswerte, Verwahrung und Management von US-Dollar Reserven für Stablecoins, Zahlungen, Handelsaktivitäten und andere Zwischenhändleraufgaben zu übernehmen“. Auch alle anderen Dienstleistungen für Kryptowährungen wie Handel, Kauf und Verkauf gibt die Bankenaufsicht frei.

Wie es in dem Zulassungsschreiben heißt, bietet die Paxos Trust Company bereits alle der genannten Dienstleistungen an, allerdings nur unter der sogenannten BitLicense, die von der New Yorker Finanzaufsicht ausgestellt wurde. Damit ist das Krypto-Unternehmen eigentlich auf den Raum New York beschränkt, wohingegen die neue Banklizenz eine bundesweite Befähigung einräumt.

Das „Office of the Comptroller of the Currency“ schreibt zudem, dass es aus dem traditionellen Bankenwesen Widerstand gegen die Vergabe der neuartigen Banklizenz gab.

Während des öffentlichen Konsultationsverfahrens zur neuen Genehmigung erhielt die OCC „einen Brief, der von mehreren Banken unterzeichnet wurde“, in dem argumentiert wurde, dass die Dienstleistungen des Krypto-Verwahrers „nicht in den Aufgabenbereich der OCC bei der bundesweiten Beaufsichtigung von Banken fällt“. Zudem würde der Antrag von Paxos „keine ausreichenden Informationen über deren Geschäftsmodell beinhalten“.

Die OCC entgegnete daraufhin, dass sie „über ausreichende Informationen verfügt, um eine gut überlegte Entscheidung treffen zu können“. Demnach wäre es „zulässig eine vorläufige Genehmigung zu erteilen, damit das Unternehmen den Aufbau ihrer Bank weiter vorantreiben kann.“

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