[ad_1]
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (Bitkom) hat in einer am 14. Juni veröffentlichten Stellungnahme die geplante Kryptowertetransferverordnung der Bundesregierung scharf kritisiert.
Vorgeschlagene Maßnahmen nicht zielführend
Die noch in der Entwurfsphase befindliche Kryptowertetransferverordnung hat das Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Kryptowerten zu bekämpfen und sieht dafür verstärkte Sorgfaltspflichten vor. Im Zentrum steht dabei die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei Übertragungen von Kryptowerten wie Kryptowährungen.
Der Bitkom schreibt, er teile zwar “das Ziel des Bundesfinanzministeriums, den Missbrauch von Kryptowerten für kriminelle und terroristische Zwecke noch besser aufdecken zu können”, hält den geplanten Ansatz allerdings für ungeeignet. In der Stellungnahme schreibt der Bitkom dazu:
“Die teilweise unerfüllbaren Verpflichtungen der Verordnung könnten dazu führen, dass deutsche Kryptowertedienstleister zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells – z.B. Übertragungen auf „Unhosted Wallets“ oder „Smart Contracts“ – nicht länger wahrnehmen können. Das würde Kunden verstärkt in den unregulierten Markt sowie zu ausländischen Anbietern drängen, mit potenziell negativen Folgen für das Ziel der Geldwäschebekämpfung und verheerenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Dienstleister.”
In seiner Kritik lobt der Bitkom ausdrücklich bisherige Maßnahmen und gesetzliche Initiativen wie die Blockchain-Strategie der Bundesregierung, das elektronische Wertpapiergesetz und die Kryptoverwahrregulierung. Auch die Zusammenarbeit mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird vom Bitkom als gut beschrieben.
Die geplante Kryptowertetransferverordnung hält der Bitkom nach eigener Aussage aber als potenziell verheerend für die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Dienstleister, da deren Kunden dann verstärkt in den unregulierten Markt und ins Ausland abwandern könnten. Eine europäische Lösung sollte aus diesem Grund nicht vorweggenommen werden.
Auch sollten die Auskunftspflichten “verhältnismäßig” ausgestaltet werden und “in der Branche gängige Kriterien wie ein AML-Score, die Transaktionshistorie der Kryptowerte oder den mit der Übertragung verbundenen wirtschaftlichen Zweck mit berücksichtigen”.
Gesetz soll erst 2024 in Kraft treten
Bei der von der Bundesregierung Anfang Juni vorgestellten Kryptowertetransferverordnung handelt es sich um einen ersten Gesetzentwurf, der in der bestehenden Form aufgrund der anstehenden Bundestagswahlen und neuen Regierung kaum in Kraft treten dürfte. Sender und Empfänger von Krypto-Transaktionen sollen dadurch per Gesetz offengelegt werden. Vor einer Verabschiedung sieht der Gesetzentwurf eine bis Ende 2023 dauernde Evaluierungsphase vor. Es soll dabei auch abgewartet werden, ob “nicht bis dahin eine vergleichbare Regelung der Europäischen Union in Kraft getreten” sein wird.
[ad_2]
Dieser Beitrag ist ein öffentlicher RSS Feed. Sie finden den Original Post unter folgender Quelle (Website) .
Internet Business ist ein RSS-Nachrichtendienst und distanziert sich vor Falschmeldungen oder Irreführung. Unser Nachrichtenportal soll lediglich zum Informationsaustausch genutzt werden.