Irische Krypto-Firmen müssen sich erstmals an Geldwäsche-Regulierung halten

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Krypto-Unternehmen in Irland unterliegen nun erstmals einer regulatorischen Aufsicht, da die lokalen Firmen für digitale Vermögenswerte nun die Anti-Geldwäsche-Richtlinien der Europäischen Union einhalten.

Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD) wurde am Freitag in einem neuen Gesetz namens „Criminal Justice Money Laundering and Terrorist Financing Amendment Act of 2021“ in irisches Recht umgesetzt.

In dem Gesetz wird gefordert, dass Krypto-Vermögenswert-Firmen, Anbieter von Depot-Wallets (VASPs) und Unternehmen, die VASPS bedienen, sich an die gleichen regulatorischen Standards halten müssen, wie traditionelle Finanzunternehmen.

Irische VASPs müssen sich nun innerhalb der nächsten drei Monate bei der irischen Zentralbank registrieren und eine Sorgfaltsprüfung bei ihren Kunden durchführen. Das umfasst eine Identifizierung, Buchführung über die Herkunft und den Bestimmungsort ihrer Krypto-Vermögenswerte sowie die Meldung verdächtiger finanzieller Aktivitäten.

Da es in Irland zuvor keine Regulierung gab, konnten Händler anonym in Krypto-Vermögenswerte investieren.

Die Krypto-Regulierung in Irland könnte allerdings weiter ausgearbeitet werden. Allen VASPs auf der ganzen Welt, die europäische Länder bedienen, müssen sich nämlich bis zum 3. Juni an die sechste Anti-Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union halten. 6AMLD fordert von allen VASPs mit europäischen Kunden, sich bei den EU-Behörden zu registrieren. Sie müssen außerdem strenge Meldeanforderungen erfüllen.

Im Gegensatz zu 5AMLD bieten die aktualisierten Richtlinien den europäischen Behörden die Möglichkeit, Unternehmen und zugehörige juristische Personen zu bestrafen, und nicht nur unseriöse Mitarbeiter. VASPs, die sich nicht an die Richtlinie halten, müssen mit hohen Geldstrafen oder einer Schließung rechnen.

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