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Das inzwischen bekannte Rundschreiben der indischen Zentralbank, mit dem in Indien vor drei Jahren eine Art Generalverbot für Kryptowährungen verhängt wurde, wurde zwar anschließend vor Gericht gekippt, doch die ablehnende Haltung der „Reserve Bank of India“ (RBI) gegenüber der Anlageklasse hat weiterhin Bestand.
RBI-Chef Shaktikanta Das bekräftigte die Ablehnung von Kryptowährungen nun in einer aktuellen Pressekonferenz. Hier erklärt er:
„Wir haben große Bedenken, was Kryptowährungen angeht, weshalb wir diese an die Regierung kommuniziert haben.“
Diese öffentliche Stellungnahme ist wahrscheinlich strategisch bewusst gewählt, denn vergangene Woche musste die Zentralbank noch klarstellen, dass ihr damaliges Rundschreiben keine Gültigkeit mehr hat. Indische Medien hatten zuvor berichtet, dass das Dokument weiterhin von Banken als Richtlinie verstanden wird, weshalb diese darauf verzichten, ihren Kunden den Zugang zu Kryptowährungen zu eröffnen. Der Oberste Gerichtshof Indiens hatte das „Verbot“ allerdings schon im März 2020 einkassiert.
In seiner Pressekonferenz gibt das in diesem Zusammenhang an, dass die Zentralbank „klarstellen“ wolle, dass „diese spezifische Rundschreiben keine Gültigkeit mehr hat, weshalb es nicht länger zulässig ist, sich darauf zu beziehen“. Nichtsdestotrotz trauen sich die Banken noch nicht, mit Kryptowährungen zu arbeiten, denn die rechtliche Unsicherheit in der Branche ist weiterhin hoch. Eine anonyme Quelle aus dem indischen Finanzministerium hatte Anfang des Jahres durchsickern lassen, dass das lang diskutierte Krypto-Generalverbot doch noch kommen könnte.
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