Indiens Zentralbank stellt klar – Altes Krypto-Generalverbot gilt nicht

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Die indische Zentralbank hat in einer offiziellen Mitteilung klargestellt, dass sie Banken aktuell nicht davon abhält, dass deren Kunden mit Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) agieren.

Dabei bezieht sich die „Reserve Bank of India“ in ihrer heutigen Mitteilung auf Medienberichte, laut denen einige Banken des Landes ihren Kunden den Umgang mit Kryptowährungen untersagen, wobei sich diese auf angebliche Vorgaben der Zentralbank beziehen. Diese etwaigen Vorgaben stammen aus einem drei Jahre alten Rundschreiben der Zentralbank, das inzwischen allerdings nichtig ist.

„Die Bezugnahme von Banken auf unser Rundschreiben ist nicht zulässig, da dies am 4. März 2020 vom Obersten Gerichtshof für unwirksam erklärt“, wie es dahingehend in der Mitteilung vom heutigen Montag heißt. Demnach können sich Banken nicht länger auf den Inhalt des damaligen Schreibens berufen.

Nichtsdestotrotz ist es Finanzinstituten allerdings weiterhin nach dem Geldwäschegesetz der RBI von 2002 gestattet, Kundeninformationen einzuholen und Beschränkungen von Kundenkonten vorzunehmen, sofern diese Maßnahmen in Verbindung mit der Geldwäschebekämpfung stehen.

Die Meldung der Zentralbank ist eine direkte Antwort auf Medienberichte, in denen es heißt, dass einige von Indiens größten Banken, darunter die HDFC Bank und die State Bank of India, ihre Kunden ausdrücklich vor dem Handel mit Kryptowährungen gewarnt haben, weil dieser unrechtmäßig sei. Einige Kunden geben an, dass die HDFC Bank dabei explizit Bezug auf das Rundschreiben der RBI von 2018 genommen hat. Das Rundschreiben kam damals einem „Generalverbot“ von Kryptowährungen gleich, das jedoch im März 2020 vom Obersten Gerichtshof Indiens einkassiert wurde.

Auch wenn indische Krypto-Nutzer sich darüber freuen können, dass die vermeintliche Warnungen ihrer Banken hinfällig sind, verdeutlicht dieses Beispiel einmal mehr, wie unsicher die rechtliche Lage um Kryptowährungen in Indien ist. Anfang des Jahres hatte es Gerüchte gegeben, dass die Regierung erneut auf ein Generalverbot hinarbeitet.



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