Hongkong will Kleinanleger vom Handel mit Kryptowährungen ausschließen

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Hongkong verbietet ab sofort den Handel mit Kryptowährungen für Kleinanleger, nachdem schon seit mehreren Monaten Gerüchte um ein etwaiges Verbot kursieren.

Wie am heutigen Freitag aus einem Bericht von Reuters hervorgeht, haben die Finanzdienstleistungsaufsicht und das Finanzministerium von Hongkong nun einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der sich bereits seit November 2020 in Arbeit befindet.

Demnach müssen Kryptobörsen zukünftig ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen und der Handel mit Kryptowährungen soll zudem gänzlich auf qualifizierte Investoren beschränkt werden. Nach der geltenden Rechtslage von Hongkong würde dies bedeuten, dass lediglich Privatpersonen mit Portfolios von mindestens 8 Mio. Hongkong-Dollar (1 Mio. US-Dollar) für den Krypto-Handel zugelassen sind.

Die Finanzaufsicht hält dieses Verbot zumindest vorübergehend für einen wichtigen Schritt, solange sich die Zulassungsverfahren für Kryptobörsen noch in einer Frühphase befinden. Den Entwurf will die Regierungsbehörde nun dem Parlament vorlegen, um eine gesetzliche Umsetzung zu erwirken.

Falls das Gesetz verabschiedet werden sollte und die damit einhergehende Beschränkung auf Personen mit einem Vermögen von mindestens 1 Mio. US-Dollar tatsächlich in Kraft treten sollte, würde die Behörde damit knapp 93 % aller Menschen des Kleinstaates vom Handel mit Kryptowährungen ausschließen. Kleine Privatanleger hätten quasi keinen Zugang mehr zum Markt.

Die Krypto-Community von Hongkong hatte bereits die aufkommenden Gerüchte über einen solchen Entwurf verurteilt, nicht zuletzt, weil sich die Regierung damit scheinbar in den eigenen Fuß schießt, was die Förderung von Innovation im Bereich Finanztechnologie angeht.

Darüber hinaus soll die Börsenaufsicht von Hongkong ermächtigt werden, Kryptobörsen bereits erteilte Zulassungen zurückziehen zu dürfen. Wie chinesische Medien berichten, könnte die „SFC“ dafür einen regelrechten „Freifahrtschein“ bekommen.

Im November 2020 hatte die Börsenaufsicht zudem beantragt, dass ihre Zuständigkeit auf alle Krypto-Dienstleister ausgeweitet wird.



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