„Hoch riskant und spekulativ“ – BaFin warnt vor Investition in Bitcoin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor der Investition in Kryptowährungen. Erst im Januar hatte die Behörde den „Hype“ angemahnt.

Wie aus einer entsprechenden Verbraucherwarnung vom Freitag hervorgeht, will die deutsche Finanzmarktaufsicht damit allen voran Kleinanleger vor etwaigen Verlusten schützen.

Auslöser für die wiederholte Warnung ist, dass mehrere Europäische Aufsichtsbehörden kürzlich ihrerseits auf die Gefahren von Bitcoin und Co. aufmerksam gemacht haben. So kommt allen voran die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einer neuen Risikoanalyse zu dem Schluss, dass „unregulierte Kryptowährungen beträchtliche Risiken für Anleger bedeuten“.

Dieses Risiko sieht auch die BaFin, die wiederum schreibt, dass es sich bei „Bitcoin und anderen Kryptowerten um hoch riskante und spekulative Investments“ handelt. Dementsprechend müssten Anleger im schlimmsten Fall mit dem Totalverlust ihrer Investition rechnen.

Während die Europäische Union (EU) weiterhin an einer Regulierung für Kryptowährungen feilt, hat Deutschland bereits erste Ansätze für den rechtlichen Umgang mit der Anlageklasse vorzuweisen.

So benötigen Krypto-Verwahrer, Kryptobörse und andere Krypto-Finanzdienstleister eine Genehmigung der BaFin, um ihrem Geschäft nachgehen zu können. Wie Cointelegraph berichtet hatte, sind in Deutschland inzwischen auch digitale Wertpapiere in Form von Krypto-Tokens zugelassen.

Die langsam aufklarende Rechtslage in der Bundesrepublik weckt das Interesse der Finanzbranche, und hat dazu geführt, dass sich mittlerweile schon mehr als 40 Banken für eine Zulassung als Krypto-Zahlungsdienstleister beworben haben.

Die deutsche Traditionsbank Hauck & Aufhauser nimmt derweil einen anderen Weg in die Kryptobranche, indem sie einen Krypto-Investmentfonds auf den Markt bringen will.

Obwohl es scheinbar also schon einen rechtlichen Rahmen für Kryptowährungen gibt, warnt die BaFin abschließend, dass die übergeordnete Krypto-Regulierung der EU bisher noch nicht verabschiedet wurde und kein geltendes Recht ist. Auch die Pflicht zur Einholung einer Zulassung durch die deutsche Aufsichtsbehörde schützt Anleger deshalb nicht vor möglichen Verlusten.

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