Guter Spielzug – Kryptobörse FTX kauft Namensrechte an E-Sports-Team TSM

0
290

[ad_1]

Die Kryptobörse FTX und das bekannte E-Sports-Team TSM haben sich auf einen mehrjährigen Sponsoringvertrag geeinigt, durch den die Krypto-Handelsplattform die Namensrechte des Teams erwirbt.

Wie aus einer entsprechenden Pressemitteilung vom Freitag hervorgeht, hat der Deal einen Wert von 210 Mio. US-Dollar. Der Name des E-Sports-Teams ändert sich dadurch in „TSM FTX“.

Im Zuge der Partnerschaft zahlt TSM FTX Krypto-Gelder an Spieler und Mitarbeiter der Mannschaft aus, und kauft FTT im Wert von 1 Mio. US-Dollar. Dabei handelt es sich um die firmeneigene Kryptowährung der FTX.

Bei Redaktionsschluss liegt der FTT-Kurs knapp über 34 US-Dollar. Eine Investition in Höhe von 1 Mio. US-Dollar würde demnach 29.400 Währungseinheiten einbringen.

Das Sponsoring des populären E-Sports-Teams könnte der FTX in den USA einen deutlich höheren Markenwert verschaffen. Der Marktwert von TSM wird auf knapp 410 Mio. US-Dollar geschätzt, was in den USA Spitze ist.

Sam Bankman-Fried, der Geschäftsführer der FTX, kommentiert die neue Zusammenarbeit wie folgt:

„Letztendlich sind unsere Partnerschaft immer das wert, was wir daraus machen, und ich denke, dass TSM uns dabei helfen wird, die Bekanntheit von Kryptowährungen außerhalb des traditionellen Finanzwesens massiv voranzutreiben. Zugleich sind wir froh, mit ihnen zusammenarbeiten zu können, um der Welt etwas zurückzugeben.“

Wie Cointelegraph berichtet hatte, hat die FTX zuvor bereits die Namensrechte am Stadion der amerikanischen Basketballmannschaft Miami Heat erworben. Für eine Lauftzeit von 19 Jahren hat die Krypto-Handelsplattform 135 Mio. US-Dollar an den Sportverein überwiesen.

 

 

[ad_2]
Dieser Beitrag ist ein öffentlicher RSS Feed. Sie finden den Original Post unter folgender Quelle (Website) .

Internet Business ist ein RSS-Nachrichtendienst und distanziert sich vor Falschmeldungen oder Irreführung. Unser Nachrichtenportal soll lediglich zum Informationsaustausch genutzt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein