Gericht gibt SEC recht und verbietet vorerst GRAM-Vertrieb

0
1222

[ad_1]

Ein US-Bezirksgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Telegram erlassen. Damit wird das Unternehmen für die nächste Zeit daran gehindert, seine GRAM-Token auszugeben.

Gericht: GRAM ein Wertpapier nach Howey-Test

In einem Gerichtsdokument vom 24. März, in dem dem Antrag der SEC auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde, erklärte das Gericht:

„Das Gericht stellt fest, dass die SEC eine mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen kann, dass  die betreffenden Verträge und Vereinbarungen, darunter auch der Verkauf von 2,9 Mrd. Grams an 175 Käufer gegen 1,7 Mrd. US-Dollar, Teil eines größeren Plans zur Verteilung dieser Grams an  einen sekundären öffentlichen Markt sind. Das würde durch die laufenden Bemühungen von Telegram unterstützt werden. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität im Rahmen des Howey-Tests stellt das Gericht fest, dass angesichts dieses Programms der Weiterverkauf von Grams auf dem öffentlichen Sekundärmarkt ein integraler Bestandteil des Wertpapierverkaufs ohne die erforderliche Registrierungserklärung wäre.“

SEC und Telegram: Eine Hassgeschichte

Das Gerichtsverfahren gegen Telegram läuft seit Oktober letzten Jahres, nachdem im Jahr 2018 das Initial Coin Offering (ICO) für das Telegram Open Network (TON) stattfand.

Wie bei vielen ICOs hat die SEC behauptet, dass solche Angebote nach dem Howey-Test von 1934 einen Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren darstellen würden.

Telegram hatte behauptet, dass das Unternehmen berechtigt gewesen sei, Token an akkreditierte Investoren zu verkaufen. Grund dafür sei, dass das Unternehmen vor der ersten Runde seines Angebots das Formular D 506(c) mit dem Titel „Mitteilung über ein außerordentliches Angebot von Wertpapieren“ eingereicht habe.

Das Gericht erklärte jedoch bei der Erteilung der einstweiligen Verfügung, dass die Token nicht ausgenommen werden könnten, da Telegram die Grams auf den Sekundärmarkt bringen wollte: 

„Der Verkauf von Grams durch Telegram an Erstkäufer, die als gesetzliche Zeichner fungieren, ist der erste Schritt in einer öffentlichen Verbreitung von Wertpapieren. Daher ist Telegram nicht von der Registrierungspflicht gemäß Abschnitt 4(a) oder Regel 506(c) befreit.“

Dieses Urteil könnte viele ICO-Token-Emittenten schwer treffen. Das Gericht wies das Argument von Telegram ab, dass der Gram eine Handelsware wäre, wenn er erst einmal umgesetzt worden sei. Daher falle er nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC. 

„Das Gericht lehnt die Charakterisierung des mutmaßlichen Wertpapiers von Telegram in diesem Fall ab. Der Einfachheit halber wird es zwar so genannt, aber in diesem Fall ist nicht einfach der Gram das Wertpapier, da dieser kaum mehr als eine alphanumerische kryptografische Sequenz ist. Der Howey-Test bezieht sich auf einen Investitionsvertrag. Dieser besteht aus dem vollständigen Satz von Verträgen, Erwartungen und Vereinbarungen, die sich auf den Verkauf und den Vertrieb des Gram konzentrieren. Der Howey-Test erfordert eine Prüfung der Gesamtheit der Vereinbarungen und Erwartungen der Parteien.“

Im Dokument hieß es abschließend, das Gericht müsse die Auslieferung von GRAM-Token stoppen:

„Das Gericht hat außerdem entschieden, dass die Lieferung von Grams an die Erstkäufer, die sie auf dem öffentlichen Markt weiterverkaufen würden, nahezu mit Sicherheit das Risiko eines zukünftigen Schadens darstellt. Das wäre nämlich der öffentliche Vertrieb eines Wertpapiers ohne eine Registrierungserklärung.  Einer einstweiligen Verfügung, die die Lieferung von Grams an die Erstkäufer verbietet und damit eine Zuspitzung dieses anhaltenden Verstoßes verhindert, wird daher stattgegeben, weil sie angemessen ist.“

Der Artikel wird aktualisiert, wenn weitere Informationen dazu vorliegen.

[ad_2]
Dieser Beitrag ist ein öffentlicher RSS Feed. Sie finden den Original Post unter folgender Quelle (Website) .

Internet Business ist ein RSS-Nachrichtendienst und distanziert sich vor Falschmeldungen oder Irreführung. Unser Nachrichtenportal soll lediglich zum Informationsaustausch genutzt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein