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Der japanische Finanzminister Taro Aso signalisierte, dass er nicht bereit sei, sich für eine Senkung des Steuersatzes auf Kryptowährungen in Japan auf pauschal 20 Prozent einzusetzen. Für viele Haushalte sei es nämlich schwierig, in digitale Vermögenswerte zu investieren.
Aso beantwortete eine Frage des Mitglieds der Japanischen Restaurationsvereinigung Shun Otokita auf einer Sitzung des Ausschusses für Finanzangelegenheiten des Repräsentantenhauses, der sich am 2. Juni zusammenfand.
„Von den 17,6 Mrd. US-Dollar Geldvermögen, die sich in den Händen der Haushalte in Japan befinden, werden jetzt etwa 8,4 Mrd. US-Dollar in Bar gehalten. Das ist abnormal“, so Aso.
Obwohl Japan der Geburtsort von Kryptowährungen ist, gibt es in dem Land immer noch viele Unternehmen und Einzelpersonen, die ihre Ersparnisse liquide in Bar halten. Der Finanzminister sagte weiterhin, es sei schwierig, Investoren in Japan davon zu überzeugen, ihr Geld in Krypto zu investieren, so dass der Steuersatz nicht angepasst werden müsse.
In Japan werden fast alle Krypto-bezogenen Einkünfte aus dem Handel, Mining und Kreditvergabe als übrige Steuereinnahmen klassifiziert, die einem Satz von bis zu 55 Prozent unterliegen. Das Land besteuert Aktien jedoch pauschal mit 20 Prozent. Krypto-Anhänger haben darauf gedrängt, digitale Währungen ebenfalls mit diesem Satz zu besteuern.
Alle Kryptos zu „Stablecoins“ machen?
Nach den Änderungen der bestehenden japanischen Gesetzgebung über Kryptowährungen vom 1. Mai verlangt das Zahlungsdienstleistungsgesetz, dass alle Verweise auf „virtuelle Währung“ durch den Begriff „Krypto-Vermögenswert“ ersetzt werden.
Halb im Scherz sagte Aso dazu: „Das Wort ‚Krypto‘ klingt ein bisschen dubios, warum verwenden wir also nicht das japanische Wort für Stablecoin? […] Klingt stabiler, oder?“
Der japanische Begriff für Krypto-Vermögenswerte „angō shisan“ verwendet chinesische Schriftzeichen, während „Stablecoin“ direkt vom Englischen abgeleitet wird.
Zweifacher Hebel: Obergrenze für Krypto-Margenhandel
Im Gespräch mit Mitgliedern der Japanischen Finanzaufsichtsbehörde FSA fragte Otokita, ob es angemessen sei, die Hebelwirkung beim Handel mit Kryptowährungsmargen auf 2x zu reduzieren. Die Zeit reichte allerdings nicht für eine Diskussion mit Experten. Die Hebelgrenze wurde in diesen Bestimmungen, die am 1. Mai in Kraft traten, von 4x gesenkt.
Die Behörde behauptete, diese Angelegenheit mit Krypto-Experten und Deviseninsidern diskutiert zu haben. Auch Kommentare aus der Öffentlichkeit seien dabei berücksichtigt worden. Die FSA findet nach wie vor, dass die Senkung der Hebelwirkung eine angemessene Reaktion auf die Volatilität bei Kryptowährungen sei. Dabei wurde etwa der Einbruch im März als Beispiel genannt.
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