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Die Europäische Kommission will in ihren Mitgliedstaaten für mehr rechtliche Klarheit und Sicherheit in der Kryptobranche sorgen.
Um dies zu erreichen, hat die EU-Kommission am 24. September ein neues Paket für die Digitalisierung des Finanzwesen und Zahlungssystems verabschiedet, das unter anderem rechtliche Vorschläge für die Regulierung von Kryptowährungen beinhaltet.
Wie die EU-Kommission angibt, ist dies das erste Mal, dass sich das ranghöchste Exekutivorgan der Europäischen Union (EU) an die Regulierung von Kryptowährungen herantraut.
Im Rahmen der neuen Gesetzentwürfe hat die Kommission ganz besonders die sogenannten Stablecoins in den Blick genommen. Zur Erinnerung: Stablecoins sind Kryptowährungen, die ihre namensgebende (Wert-)Stabilität durch Anbindung an einen externen Vermögenswert wie zum Beispiel den US-Dollar oder Gold erhalten.
Konkret sieht der Entwurf dahin vor, dass die Herausgeber von Stablecoins strengeren Auflagen unterliegen, was das benötigte Grundkapital, Anlegerschutz und Beaufsichtigung angeht.
Dementsprechend soll es für Stablecoin-Herausgeber zukünftig verpflichtend sein, über eine behördliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates zu verfügen, sobald sie mehr als 5 Mio. Euro an Stablecoins herausgegeben haben.
Zudem will die EU-Kommission den Herausgebern von Kryptowährungen auferlegen, dass diese ein Whitepaper vorbringen müssen, das bestimmte Informationen offenlegt. Kleine und mittlere Krypto-Unternehmen sollen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden, sofern der Gesamtwert der von ihnen angebotenen Kryptowährung nicht mehr als 1 Mio. Euro innerhalb der ersten 12 Monate entspricht.
Die Ausnahmeregelung soll sicherstellen, dass „die rechtlichen Vorgaben, denen Krypto-Dienstleister unterliegen, proportional zum Risiko sind, das mit ihren Dienstleistungen einhergeht“.
Wie das Exekutivorgan weiter schreibt, sollen die neuen Maßnahmen dabei helfen, die Wirtschaft der Europäischen Union wieder anzukurbeln, indem neue Kanäle zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen eröffnet werden. „Indem die rechtlichen Vorgaben für mehr Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit sorgen, will die Kommission Innovation im Finanzwesen der Union fördern, besonders durch innovative digitale Startups“, so der Entwurf.
Das Paket wird nun dem Europaparlament und dem Europarat vorgelegt, die über eine etwaige Umsetzung der Vorschläge entscheiden müssen.
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