Start Kryptowährung Coinbase startet in Deutschland als BaFin-regulierter Krypto-Verwahrer

Coinbase startet in Deutschland als BaFin-regulierter Krypto-Verwahrer

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Der deutsche Ableger der Kryptohandelsplattform Coinbase nimmt nach dem Erhalt einer BaFin-Lizenz den Betrieb in Deutschland auf, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 3. August.

Coinbase Deutschland untersteht BaFin-Kontrolle

Alle von Coinbase Deutschland angebotenen Dienstleistungen unterstehen der Aufsicht durch die BaFin. Deutsche Kunden hatten Coinbase auch davor schon zum Handel von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Litecoin (LTC) nutzen können. Das Unternehmen profitierte von einer Übergangsregelung für die seit dem 1. Januar 2020 geltende Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrer.

Mit dem Erhalt der BaFin-Lizenz baut Coinbase in Deutschland jedoch seine Angebotspalette weiter aus. In der Mitteilung heißt es dazu:

“Ab sofort ist für deutsche Kunden auch das Staking auf Coinbase verfügbar. Beim Staking stellen Besitzer von Kryptowährungen ihre Coins für die Validierung von Transaktionen auf einer Proof-of-Stake-Blockchain zur Verfügung und erhalten dafür als Gegenleistung neue Coins. Bei Coinbase können derzeit beispielsweise ATOM und XTZ gestaked werden.”

Beim Staking übertragen Kunden Krypto-Liquidität an Coinbase-Nodes, welche anschließend über einen Proof-of-Stake-Algorithmus passive Erträge im Auftrag erzeugen.  

“Deutschland ist für Coinbase ist ein enorm wichtiger Markt”, betont Sascha Rangoonwala, Country Manager Germany bei Coinbase. Deutsche Coinbase-Kunden können laut Coinbase über die Plattform über 60 Coins und Token handeln und verwahren..

Kryptowerte sind offizielles Finanzinstrument

Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token waren durch eine Gesetzesänderung vom Ende 2019 in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen worden. Als Rechtsfolge gelten auch für Kryptowerte die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen. Unternehmen wie Wallet-Betreiber und Kryptobörsen, die Kryptowerte “verwahren”, benötigen dafür seit dem 1. Januar 2020 eine Erlaubnis der BaFin. 

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