Bundesregierung plant neues Gesetz zur Auskunftspflicht für Krypto-Transaktionen

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Die deutsche Bundesregierung hat bereits im Mai einen Gesetzentwurf zu Krypto-Transfers veröffentlicht, der allen Beteiligten umfassende Auskunftspflichten auferlegen soll.

Die Kryptowertetransferverordnung (KryptoTransferV) soll Sender und Empfänger von Krypto-Transaktionen per Gesetz offenlegen. Transaktionen mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum würden dadurch in Deutschland nachvollziehbar werden. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

“Durch die Verordnung wird die Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten angeordnet, wie dies bei Geldtransfers aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1) (Geldtransferverordnung – GTVO) geregelt ist.”

Erweiterte Auskunftspflichten

Die im Geldwäschegesetz festgeschriebenen Auskunftspflichten zu Geldüberweisungen würden bei einer Verabschiedung auch für Krypto-Transaktionen gelten. Mit der Kryptowertetransferverordnung will die Regierung Finanzkriminalität mit Kryptowährungen einen Riegel vorschieben. Für alle an der Transaktion Beteiligten sieht die KryptoTransferV eine Bringschuld vor. 

So sollen Dienstleister künftig sicherstellen, “dass Namen und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden” und das “der ermittelte Name und die Anschrift jeweils zutreffend sind”.

Als solche Transaktionsbeteiligte definiert die aktuelle Fassung der Kryptowertetransferverordnung  Finanzdienstleister, Krypto-Verwahrer und E-Geld-Institute. Miner bzw. Validatoren, welche “Kryptowerte als Gegenleistung für die Validierung der Übertragung erhalten”, sollen von der Auskunftspflicht allerdings ausgenommen sein.

Vor einer Verabschiedung sieht der Gesetzentwurf eine bis Ende 2023 dauernde Evaluierungsphase vor. Es soll dabei auch abgewartet werden, ob “nicht bis dahin eine vergleichbare Regelung der Europäischen Union in Kraft getreten” sein wird.

Kryptowerte seit 2020 offizielles Finanzinstrument

Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token waren durch eine Gesetzesänderung vom Ende 2019 in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen worden. Als Rechtsfolge gelten auch für Kryptowerte die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen. Unternehmen wie Wallet-Betreiber und Kryptobörsen, die Kryptowerte “verwahren”, benötigen dafür seit dem 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin.

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