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Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen, so eine Pressemitteilung vom 16. Dezember.
Deutschland macht den Weg frei für Blockchain-Wertpapiere
Der “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” öffnet das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere. Er beseitigt die bislang geltende uneingeschränkte Pflicht zu einer urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform.
Wertpapiere können demnach in Deutschland künftig auch rein elektronisch begeben werden, wobei die Papierform “durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier)” ersetzt werde.
Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist die Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt für den Finanzplatz Deutschland. Er erklärte:
“Mit dem elektronischen Wertpapier treiben wir die Digitalisierung des Finanzplatzes Deutschland voran. Die Papierurkunde mag einigen aus nostalgischen Gründen lieb und teuer sein, aber ihrer elektronischen Variante gehört die Zukunft. Elektronische Wertpapiere reduzieren Kosten- und Verwaltungsaufwand. Der Gesetzentwurf bringt eine wichtige digitale Innovation für den deutschen Kapitalmarkt.”
Zentrales Ziel der Blockchain-Strategie
Durch die Einführung digitaler Wertpapiere setzt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein der im September 2019 beschlossenen Blockchain-Strategie um. Die weiteren Prinzipien der Blockchain-Strategie will die Bundesregierung bis Ende 2021 durch konkrete Maßnahmen umsetzen. Ende 2019 hatte Deutschland durch die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie Kryptowerte in die Liste der regulierten Finanzinstrumente aufgenommen. Auch für Krypto-Token gelten dadurch die für andere Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen, wodurch sich etwa eine BaFin-Erlaubnispflicht für Wallet-Betreiber und andere Krypto-Verwahrer ergibt.
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