Bithumb verbietet Krypto-Handel für eigene Mitarbeiter

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Die große südkoreanische Bithumb verbietet ihren Mitarbeitern zukünftig, auf der eigenen Plattform zu handeln.

Wie aus einer entsprechenden Mitteilung vom gestrigen Freitag hervorgeht, verbietet die Bithumb ihren Mitarbeitern ab diesem Monat gänzlich, Kryptowährungen über ein Bithumb-Konto zu kaufen und/oder zu verkaufen.

Mit diesem Schritt will die Handelsplattform für mehr Transparenz und Vertrauenswürdigkeit sorgen. Die Mitarbeiter wurden bereits vergangenen Monat schriftlich dazu angewiesen, ihre verbliebenen Krypto-Vermögen auszubuchen. Darüber hinaus wird die Kryptobörse ein ständiges Überwachungssystem und ein internes Meldesystem einrichten, wie es in der Mitteilung heißt.

Die Bithumb hatte schon zuvor immer mehr Beschränkungen für den Krypto-Handel der eigenen Belegschaft veranlasst, so hatte sie zum Beispiel den Handel innerhalb der Arbeitszeiten verboten. Im vergangenen Jahr hatte die Kryptobörse dann noch weitere Maßnahmen getroffen, um Datenlecks, unfairen Handel und Marktmanipulation durch Mitarbeiter zu verhindern.

Ein Sprecher der Bithumb wollte gegenüber Cointelegraph keine weiteren Angaben zum neuen Verbot machen.

Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Südkorea zunehmend strenger im Umgang mit der Kryptobranche wird und die Überwachung des heimischen Markts intensiviert.

So hat die Regierung des Landes eine Frist bis zum September 2021 gesetzt, bis zu der sich Krypto-Handelsplattformen bei der südkoreanischen Finanzaufsicht (FSC) registrieren müssen. Im März hatte die FSC dann wiederum ihre Anforderungen zur Informationsoffenlegung abgeändert, so dass Kryptobörsen nun regelmäßige Transaktionsberichte vorlegen müssen.

Zudem sind südkoreanische Krypto-Handelsplattformen dazu verpflichtet, Konten bei südkoreanischen Banken zu führen, was wiederum den Finanzinstituten die Bürde der Regulierung auferlegt. Viele Banken nehmen deshalb gänzlich Abstand von kleineren Kryptobörsen, weshalb letztere darüber nachdenken, Klage gegen die Regierung einzureichen.

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