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Die schwedische Regierung muss wider Erwarten 1,5 Mio. US-Dollar an Bitcoin (BTC) an einen verurteilten Drogendealer auszahlen.
Hintergrund ist, dass der Mann vor zwei Jahren dafür verurteilt worden war, durch den Verkauf von Drogen über das Internet 36 Bitcoin eingenommen zu haben. Staatsanwältin Tove Kullberg argumentierte im damaligen Prozess, dass der zu diesem Zeitpunkt geltende Kurs von 1,3 Mio. Schwedischen Kronen (ca. 100.000 US-Dollar) als Bemessungsgrundlage für das Urteil zu verwenden sei.
Während der Haftzeit des Mannes stieg das illegale Vermögen dann wiederum dermaßen stark an, dass von den 36 BTC letztendlich nur 3 BTC durch die schwedischen Strafverfolgungsbehörden versteigert werden mussten, um Strafgelder und Gerichtskosten des Verurteilten zu decken.
Dadurch bleiben dem Drogendealer noch 33 BTC zu einem aktuellen Wert von ca. 1,5 Mio. US-Dollar, die der schwedische Staat nun zurückgeben muss. Kullberg räumt angesichts dieser Umstände im Nachhinein ein, dass ihre damalige Argumentation „in vielerlei Hinsicht unglücklich war, weil sie Konsequenzen nach sich gezogen hat, die nicht abzusehen waren“. Dahingehend führt sie aus:
„Was wir aus diesem Verfahren lernen ist, dass wir zukünftig den tatsächlichen Wert in Bitcoin zugrunde legen sollten. Der Gewinn aus seinen Verbrechen waren 36 Bitcoin, egal wie der damalige Kurs war.“
Zudem fordert die Staatsanwältin, dass die Justizbehörden in die Fortbildung ihrer Beamten in Sachen Kryptowährungen investieren sollten, denn: „Je höher der Wissensstand darüber ist, desto weniger Fehler werden gemacht.“
Doch nicht nur für Schweden ist die weitestgehend unregulierte Anlageklasse noch immer eine große Herausforderung. Aus diesem Grund hat Großbritannien zuletzt eine SoKo gegründet, die den rechtlichen Umgang mit Smart Contracts standardisieren soll. In Russland kam es im vergangenen Jahr wiederum zu einem kuriosen Fall, in dem ein Gericht entschieden hat, einem Bestohlenen seine Krypto-Vermögen nicht zurückzuzahlen, weil diese gesetzlich nicht als Zahlungsmittel anerkannt sind.
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