XRP gegen SEC – Ripple darf Unterlagen von Binance einsehen

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Im Fall zwischen Blockchain-Zahlungsdienstleister Ripple und der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gibt es eine neue Wendung, denn dem Unternehmen wurde Einsicht in relevante Daten der marktführenden Kryptobörse Binance gewährt.

US-Richterin Sarah Netburn hat am 3. August dem entsprechenden Antrag von Ripple-Chef Brad Garlinghouse stattgegeben. So heißt es in dem Gerichtsdokument:

„Dem Antrag auf Einsicht wurde stattgegeben. Das Gericht wird mit den Anwälten die Einholung der Informationen abstimmen.“

Im Rahmen des Rechtsstreits, in dem es darum geht, dass die Herausgabe der Ripple-Kryptowährung XRP einen unrechtmäßigen Wertpapierverkauf konstituiert, wird Garlinghouse beschuldigt, über Kryptobörsen den Vertrieb von 357 Mio. XRP organisiert zu haben.

Um diesen Vorwurf zu entkräften haben die Anwälte von Garlinghouse am 2. August Einsicht in „für den Fall relevante Dokumente“ von der Binance Holdings Limited gefordert, die auf anderem Wege nicht einholbar ist.

Der Ripple-CEO begründet diese Forderung damit, dass Binance über einzigartige Unterlagen und Informationen verfügen soll, die für den Fall von entscheidender Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um Aufzeichnungen über XRP-Transaktionen, die von Garlinghouse durchgeführt wurden und belegen könnten, dass der Ripple-Geschäftsführer diese Transaktionen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Börsenaufsicht getätigt hat.

Die Ripple-Anwälte argumentieren, dass ein unrechtmäßiger Wertpapierverkauf nach Absatz 5 des amerikanischen Wertpapiergesetzes lediglich für heimische Wertpapiere Anwendung findet. Die Verkäufe durch Garlinghouse hätten jedoch „überwiegend auf Krypto-Handelsplattformen außerhalb der USA“ stattgefunden, und würden deshalb nicht unter die Zuständigkeit der SEC fallen.

Im Juni hatte Garlinghouse die internationalen Behörden bereits dazu aufgefordert, ähnliche Dokumente von anderen ausländischen Kryptobörsen einzuholen, darunter Bitstamp, Huobi und Upbit.

Darüber hinaus ist Ripple der Auffassung, dass die SEC XRP nicht als Wertpapier einstufen kann, weil es sich dabei in erster Linie um ein Zahlungsmittel handelt, das für den internationalen Zahlungsverkehr benutzt wird. Mitte Juli hatte Richterin Netburn wiederum gestattet, dass Ripple die ehemalige SEC-Führungskraft William Hinman in den Zeugenstand laden darf. Dieser hatte in der Vergangenheit geäußert, dass er ETH nicht als Wertpapier einschätzt.

Das Gerichtsverfahren wurde im Dezember 2020 aufgenommen, als die US-Börsenaufsicht dem Ripple-Chef Brad Garlinghouse und Mitgründer Chris Larsen zur Last gelegt hatte, mit dem Vertrieb der Kryptowährung XRP einen „unrechtmäßigen Wertpapierverkauf“ abgewickelt zu haben.

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