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Die Europäische Zentralbank hat nun eine formale Stellungnahme zur Krypto-Regulierung an die Europäische Kommission geschickt.
Laut Reuters hat die EZB die EU-Gesetzgeber um ein Vetorecht gegen private Stablecoin-Projekte wie Diem von Facebook gebeten. In einem Auszug aus dem EZB-Dokument heißt es:
„Wenn eine Vermögenswert-Referenz-Regelung einem Zahlungssystem oder einer Zahlungsregelung gleichkommt, sollte die Beurteilung der potenziellen Bedrohung für die Geldpolitik und der reibungslosen Funktion der Zahlungssysteme ausschließlich unter die Zuständigkeit der EZB fallen.“
Im Rahmen der Forderung nach einem Vetorecht gegen Stablecoins hat die EZB die EU aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Entscheidung für alle nationalen Behörden in der Eurozone verbindlich sein sollte. Der EZB zufolge müssen Stablecoin-Emittenten die gleichen strengen Liquiditätsanforderungen erfüllen wie Banken und andere etablierte Finanzinstitute.
Die EZB findet, es seien einige „strenge Liquiditätsanforderungen“ notwendig, um den Schutz des Rückgaberechts und direkte Ansprüche der Kunden auf die Reservevermögenswerte sicherzustellen, die von Stablecoin-Emittenten gehalten werden.
Die EZB hat bereits im September 2020 Bedenken über einen möglichen „Bankenansturm“ auf Stablecoins geäußert.
Wenn die EU-Gesetzgeber der EZB Vetorechte einräumen, dann könnte private Stablecoin-Emittenten wie Diem weitere regulatorische Hürden drohen, selbst wenn das Projekt von den Schweizer Regulierungsbehörden genehmigt wird.
EZB-Präsidentin Christine Lagarde ist eine bekannte Kritikerin von Stablecoins und Kryptowährungen im Allgemeinen. Wie Cointelegraph berichtete, hat Lagarde vor kurzem ausgeschlossen, dass Zentralbanken eines Tages Bitcoin (BTC) halten könnten. Das Thema kam auf, weil Börsenunternehmen in letzter Zeit in die größte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung investiert haben.
Zum digitalen Euro sagte die EZB, dass sie auf eine Einführung innerhalb der nächsten vier Jahre hinarbeite. Ein von der EZB entwickelter digitaler Euro wäre jedoch von den bestehenden EU-Gesetzen für digitale Währungen ausgenommen.
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