FDP fordert von Bundesregierung innovationsfreundliches Recht für Kryptoassets

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Die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag hat die Bundesregierung in einem Ende Januar veröffentlichten Antrag dazu aufgefordert, einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets zu schaffen.

Forderung eines innovationsfreundlichen Vorgehens

Der von der FDP geforderte Krypto-Rechtsrahmen solle “digitale Wertpapiere aller Art” ermöglichen. Für dieses Ziel solle sich die Bundesregierung bei der Beratung über die von der EU-Kommission im September 2020 vorgestellte “Markets in Crypto-Assets Verordnung” (MiCA-Verordnung) “auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben”.

Wie die FDP-Fraktion in ihrem Antrag hervorhebt, seien nicht “alle Token automatisch Finanzinstrumente”. Eine pauschale Erfassung aller digitalen Instrumente auf DLT-Basis sei zu pauschal.

“Die bürokratischen Anforderungen und die Kosten sollten so angepasst werden, dass sie nicht zu einem unüberwindlichen Hindernis für kleinere Startups werden”, so die FDP weiter. Pauschale Verbote von Stablecoins sollten deshalb vermieden werden. Zudem fordere die Fraktion die Bundesregierung “zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu digitalen Wertpapieren auf, der eine Reihe ihrer Forderungen” erfülle.

Man wünsche sich von der Bundesregierung, dass diese bei den Verhandlungen “vor allem die Vorteile der Blockchain-Technologie in den Vordergrund” stelle.

In Bezug auf Deutschland fordern die FDP-Abgeordneten die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu digitalen Wertpapieren im Bundestag. Dieser sollte “alle Arten von Wertpapieren umfassen” und “auch elektronische Aktien mit einbeziehen”. Bei den Zulassungserfordernissen sollte der Gesetzentwurf zudem nicht über die geplanten Maßgaben der MiCA-Verordnung hinausgehen, um einheitliche Standards zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies sei wichtig, damit sich Deutschland als attraktiver Standort für Blockchain-Technologie weiter behaupten könne.

MiCa-Verordnung soll 2022 in Kraft treten

Die von der EU-Kommission im September als Entwurf vorgelegte MiCA soll 2022 in Kraft treten sowie europaweit Rechtsklarheit und -sicherheit für Emittenten und Anbieter von Krypto-Werten schaffen. Bis zu ihrem Inkrafttreten müssen Unternehmen ihr internationales Geschäftsmodell häufig für jeden EU-Mitgliedstaat einzeln anpassen, was zu hohen Kosten führen kann.

Die FDP-Fraktion um ihren Finanzexperten Frank Schäffler sieht das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Krypto schon länger sehr kritisch. Erst Anfang Januar hatte Schäffler der Regierung Tatenlosigkeit in Bezug auf wichtige Fragen zu Kryptowährungen vorgeworfen. Mit dem nun gestellten Antrag soll offenbar der Druck auf die Bundesregierung weiter erhöht werden.

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