BaFin warnt vor unerlaubten Krypto-Dienstleistungen

0
333

[ad_1]

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Januar eine Warnung vor der ohne Lizenz tätigen Krypto-Handelsplattform EXW-Wallet veröffentlicht.

Fehlende BaFin-Erlaubnis

Wie die BaFin mitteilt, bestehe der Verdacht “des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland”. Man habe weder dem Unternehmen VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland, noch der EXW Global Co. Ltd., Thailand, eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt. Beide Unternehmen stehen nicht wie erforderlich unter Aufsicht der BaFin.

VIVAEXCHANGE OÜ werbe auf “der Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems”.

Da auf der Homepage zudem ein “Chief Sales Officer” für Deutschland genannt werde, bestehe der Verdacht auf Durchführung “unerlaubter Zahlungsdienste in Deutschland”.

BaFin überwacht neue Krypto-Gesetzgebung

Die Informationskampagne der BaFin zu mutmaßlichen Krypto-Betrügern oder ohne Lizenz aus dem Ausland in Deutschland operierender Anbieter geht damit weiter. Seit der 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen gelten Kryptowerte in Deutschland als neues Rechtsobjekt und Finanzinstrument, für deren Verwahrung eine BaFin-Lizenz benötigt wird.

[ad_2]
Dieser Beitrag ist ein öffentlicher RSS Feed. Sie finden den Original Post unter folgender Quelle (Website) .

Internet Business ist ein RSS-Nachrichtendienst und distanziert sich vor Falschmeldungen oder Irreführung. Unser Nachrichtenportal soll lediglich zum Informationsaustausch genutzt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein