Erlaubnisverfahren für etablierte Kryptoverwahrer dauern an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft derzeit mindestens neun Erlaubnisanträge bereits vor 2020 in Deutschland tätiger Kryptoverwahrer. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Deutscher Markt für Kryptoverwahrer bleibt übersichtlich

“Mangels einschlägiger Statistiken kann die Bundesregierung nur sehr begrenzt Auskunft über Zahl und Umsatz von Unternehmen geben, die im Geschäft mit Kryptowährungen und anderen Kryptowerten tätig sind”, heißt es in dem Text. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seien neun Erlaubnisanträge zugegangen, welche derzeit noch geprüft würden.  Unternehmen, die einen Erlaubnisantrag stellen wollten, hatten dies der BaFin bis zum 31. März 2020 anzuzeigen.

Die Einführung des Kryptoverwahrgeschäfts und die Erweiterung der Finanzinstrumente im Kreditwesengesetz (KWG) um Kryptowerte hatte der Gesetzgeber mit einer Übergangsregelung verbunden. Bereits vor 2020 als Kryptoverwahrer tätige Unternehmen konnten ihr Geschäft zunächst fortführen, mussten aber bis zum 30. November 2020 einen vollständigen Erlaubnisantrag zu stellen. Die Prüfung dieser Anträge dauert weiterhin an.

Nach Angaben der Bundesregierung hatten ursprünglich 50 Absichtsanzeigen vorgelegen. Die Anzahl von nur neun eingereichten Anträgen eine Woche vor Ende der Frist liegt deutlich darunter, könnte sich aber bis zum Stichtag noch einmal deutlich erhöht haben.

Kryptowerte sind offizielles Finanzinstrument

Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token waren durch eine Gesetzesänderung vom Ende 2019 in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen worden. Als Rechtsfolge gelten auch für Kryptowerte die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen. Unternehmen wie Wallet-Betreiber und Kryptobörsen, die Kryptowerte “verwahren”, benötigen dafür seit dem 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin. 

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