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Edward Snowden kann möglicherweise wieder in die Vereinigten Staaten zurückkehren. US-Präsident Donald Trump erwägt, den Whistleblower zu begnadigen.
Laut einem Bericht von Reuters vom 15. August sagte Trump, er werde „eine mögliche Begnadigung für den Whistleblower prüfen“, der seit seiner Ausreise aus den USA im Jahr 2013 in Russland im Asyl lebt. Kurz zuvor hatte Trump gegenüber The Post erklärt, „viele Leute“ würden denken, Snowden werde „nicht fair behandelt“.
Auf Twitter antwortete Snowden auf Trumps Kommentar:
„Das letzte Mal, dass das Weiße Haus eine Begnadigung erwägte, war im Jahr 2016. Damals hatte derselbe Generalstaatsanwalt, der mich angeklagt hatte, eingeräumt, dass meine Arbeit bei der Aufdeckung des verfassungswidrigen Massenüberwachungssystems der NSA unterm Strich ‚ein Dienst für die Öffentlichkeit‘ gewesen sei.“
Gemäß Artikel 2 der US-Verfassung hat ein amtierender Präsident die Befugnis, Begnadigungen „für Vergehen gegen die Vereinigten Staaten“ zu gewähren. Snowden droht immer noch eine Anklage auf Bundesebene wegen Verstoßes gegen das Spionagegesetz von 1917 und Diebstahl von Regierungseigentum.
Sollte der US-Präsident von dieser Befugnis Gebrauch machen, wäre der ehemalige Mitarbeiter der Nationalen Sicherheitsbehörde Person Nummer 26, die Trump seit seinem Amtsantritt im Januar 2017 begnadigt hat.
Snowden spricht immer noch gerne über Krypto
Aus dem Exil in Russland hat sich Snowden oft zu Bitcoin (BTC) geäußert und sogar gesagt, er habe Bedenken, weil dessen Blockchain „verheerend öffentlich“ sei.
Für die Server, über die Snowden im Jahr 2013 Tausende von Dokumenten an Journalisten weiter gab, bezahlte er mit Bitcoin. Der Whistleblower erklärte auch, er habe „Lust, Bitcoin zu kaufen“ als der BTC-Kurs im März auf 3.782 US-Dollar fiel.
Im Jahr 2019 hatte Snowden angedeutet, dass er auf Krypto umsteigen könnte, da die US-Regierung ihm die Einnahmen durch sein Buch mit dem Titel „Permanent Record“ verwehren will. Am 7. August entschied ein US-Richter, Sanktionen gegen den Whistleblower im Hinblick auf seine Einnahmen durch sein Buch zu verhängen. Die Begründung des Richters lautete, Snowden habe „eindeutig in böser Absicht gehandelt“.
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