Deutsche Börse will Bitcoin-ETP listen

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Die Londoner Firma ETC Group will in diesem Monat das erste börsengehandelte Krypto-Produkt an der digitalen Börse Xetra in Deutschland anbieten. Händler in Großbritannien, Italien und Österreich haben ebenfalls Zugang zu diesem neuen Produkt.

Laut ETF Stream gab die ETC Group am 9. Juni bekannt, dass das börsengehandelte Produkt Bitcoin Exchange Traded Crypto, oder kurz: BTCE, an der Deutschen Börse Xetra gelistet werde, sobald es von den deutschen Finanzaufsichtsbehörden genehmigt worden ist.

BTCE ist an den Kurs von Bitcoin (BTC) gekoppelt und physisch durch die Kryptowährung abgesichert. Die Bitcoins werden vom digitalen Vermögensverwahrer BitGo in Cold-Depots aufbewahrt.

Der CEO der ETC Group Bradley Duke sagte dazu: 

„Der Krypto-Bereich wurde aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Komplexität, Zugänglichkeit und Verwaltung gebremst. Mit dem BTCE bringen wir Bitcoin auf die regulären, regulierten Finanzmärkte. Investoren können von den Vorteilen des Handels und des Besitzes von Bitcoin über ein reguliertes Wertpapier profitieren und gleichzeitig Bitcoin auszahlen zu lassen, wann immer sie wollen.“

Nicht ganz ein ETF

Das Unternehmen erklärte, dass sie den BTC-Handel „über eine ETP-Struktur“ anbiete. Das sei allerdings nicht ganz dasselbe, wie ein börsengehandelter Fonds. Laut dem Unternehmen entspricht der hybride ETP  nicht der genauen Definition eines ETF in der Europäischen Union,  da es sich um ein Instrument mit nur einem einzigen Vermögenswert handelt.

Neuland für Deutschland

Trotz zahlreicher Anträge hat die US-Wertpapieraufsicht SEC noch keinen Bitcoin-ETF für die Öffentlichkeit in den Vereinigten Staaten zugelassen. Als Gründe dafür wurden Bedenken hinsichtlich der Überprüfung der Gültigkeit von Vermögenswerten, Marktmanipulation und der sicheren Aufbewahrung von physisch gesicherten Vermögenswerten angeführt.

Im März berichtete Cointelegraph, dass die deutsche Finanzaufsicht BaFin  Regulierungsstandards angekündigt hat, an die sich lokale Unternehmen halten müssen, wenn sie Krypto-Verwahrungsdienste anbieten. Jedes deutsche Unternehmen, das mit Krypto arbeitet, muss eine Genehmigung der BaFin einholen.

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