Weitere Klage gegen XRP und Ripple: Verstoß gegen Wertpapiergesetze

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Die Anwälte eines Unternehmens namens Bitcoin Manipulation Abatement LLC haben vor einem US-Bundesbezirksgericht Klage eingereicht. Darin heißt es, Ripple habe Investoren getäuscht und mit dem Verkauf von XRP als nicht registriertes Wertpapier gegen US-Gesetze verstoßen. 

Laut Gerichtsdokumenten, die am 1. Mai eingereicht wurden, wirft das unbekannte Unternehmen mit geringer Online-Präsenz Ripple und seinem Chef Brad Garlinghouse vor, mit dem Verkauf und der Vermarktung von XRP als nicht registriertes Wertpapier über eine Milliarde US-Dollar aufgebracht zu haben.

„Um die Nachfrage nach XRP und damit die Gewinne anzukurbeln, haben die Beklagten eine Reihe falscher und irreführender Aussagen bezüglich XRP gemacht und damit gegen kalifornische Wertpapiergesetze und Gesetze über falsche Werbung und unlauteren Wettbewerb verstoßen.“

Bitcoin Manipulation Abatement LLC will „Schadenersatz“ einfordern und „andere Rechtsmittel“ im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Verstößen anwenden.

Dieselbe Firma reichte im November 2019 auch eine Klage über 150 Mio. US-Dollar gegen die Krypto-Derivatebörse FTX ein. Diese wurde einen Monat später abgewiesen. Prominente aus der Krypto-Community, wie der Binance-Chef Changpeng Zhao kommentierten die Klage. Dieser bezeichnete die Vorwürfe als „sehr weit hergeholt“.

Ripple steht vor langwierigem Rechtsstreit

Gegen die Firma wurden bereits einige rechtliche Schritte eingeleitet. Immer ging es um den XRP, der derzeit nach Marktkapitalisierung auf Platz 3 der wertvollsten Kryptowährungen steht. Eine Sammelklage wurde im Mai 2018 eingereicht wurde und ist derzeit im Gange. Diese wurde von den Anwälten des XRP-Investors Bradley Sostack eingereicht und macht dem Unternehmen ähnliche Vorwürfe von Täuschung von Investoren bis hin zum Verstoß gegen Wertpapiergesetze.

Sostack fordert Schadenersatz und die Bezahlung der Gerichtskosten. Sein Ziel ist es auch, dass der XRP als Wertpapier eingestuft wird. Ein eingereichter Änderungsantrag vom 25. März deutete jedoch an, dass er sich gegen die Möglichkeit, dass das Gericht sie möglicherweise nicht als solche einstuft, abgesichert hat. Die US-Wertpapieraufsicht SEC hat sich zu dieser Angelegenheit noch nicht geäußert.



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